- Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung mit steuerlicher Beratung und Prüfung, auch für die Vergangenheit und Zukunft.
- Berechnung des steuerlichen Ergebnisses. Versand der Erklärung.
- Prüfung des Steuerbescheides.
- Bei Abweichungen EINSPRUCH einlegen.
- Einspruch einlegen wegen offener Verfahren vor dem Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof (Ihre Ansprüche bleiben bei positiven Entscheidungen gewahrt).
- Bei negativer Einspruchsentscheidung Klage vor dem Finanzgericht führen.
- Ganzjähriger Beratungsanspruch, z. B. steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.Beantragung Kindergeld.
- Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte beantragen.
- Richtige Verteilung des Freistellungsbetrages bei Einkünften aus Kapitalvermögen.
- Wahl der richtigen Steuerklasse bei Ehegatten.